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Vertragswechsel

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen das Vorgehen bei einem Vertragswechsel. Durch dieses Vorgehen bleiben alle Schäden bis zum Vertragsende automatisch beim alten Vertrag. Alle Schäden ab dem neuen Vertragsbeginn werden korrekt dem neuen Vertrag zugeordnet.

Bei einem Vertragswechsel beenden Sie den alten Vertrag und legen den neuen mit Beginndatum an. Beide bleiben mit dem Risiko verbunden. So landen Schäden bis zum Vertragsende automatisch beim alten Vertrag, Schäden ab dem neuen Beginn beim neuen.

Variante 1: Einzelner Vertrag

  1. Schritt: Öffnen Sie den alten Vertrag und tragen Sie unter „Übersicht“ → „Bearbeiten“ das Enddatum ein.

  2. Schritt: Legen Sie den neuen Vertrag mit Beginndatum an (siehe Neuen Vertrag anlegen und Risiken verbinden).

  3. Schritt: Verbinden Sie den neuen Vertrag mit denselben Risiken.


Variante 2: Viele Verträge per Excel

1. Stammdaten herunterladen

  1. Schritt: Öffnen Sie den Reiter „Stammdaten“ in der „Verwaltung“

  2. Schritt: Laden Sie sich Ihre Stammdaten herunter

2. Stammdaten bearbeiten

  1. Schritt: Filtern Sie in der Excel-Liste nach den Verträgen, Risiken, Beständen etc. die Sie bearbeiten möchten

  2. Schritt: Tragen Sie bei den Verträgen, die nicht mehr bestehen bleiben, in der Spalte „Ende“ das Enddatum ein (z.B. 31.12.2025)

  3. Schritt: Duplizieren Sie die Risikodaten, die einem neuen Vertrag zugewiesen werden sollen

  4. Schritt: Tragen Sie zu den duplizierten Risiken, die neu dazukommenden Verträge mit neuer Versicherungsnummer, versicherten Gefahren und allen weiteren Vertragsfeldern ein

  5. Schritt: Tragen Sie in der Spalte „Beginn“ das Startdatum (z.B. 01.01.2026) der neuen Verträge ein

3. Stammdaten hochladen

  1. Schritt: Navigieren Sie erneut zum Reiter „Stammdaten“ in der „Verwaltung“

  2. Schritt: Laden Sie die bearbeitete Excel-Liste hoch und importieren Sie die Daten

  3. Schritt: Überprüfen Sie den Status der Daten (aktualisiert, neu und unverändert)

  4. Schritt: Klicken Sie auf „Importieren“

Wichtig:

  • Lösen Sie die Verbindung zwischen Risiko und altem Vertrag nicht. Sonst lassen sich Schäden, die nachträglich mit einem Schadentag vor dem Wechsel gemeldet werden, nicht mehr richtig zuordnen.

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