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Gefahren für Unternehmen freigeben

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Gefahren für einzelne Unternehmen zur Schadenmeldung freigeben können.

Im Portal können für die Unternehmenstypen Immobilienverwaltung und Reparaturdienstleister bestimmte versicherte Gefahren freigegeben werden.
Das bedeutet: Jedes Unternehmen kann nur Schäden zu den Gefahren melden, die ihm zugewiesen wurden.

Beispiel:
Ein Reparaturdienstleister soll nur Schäden zu den Gefahren Leitungswasser, Feuer, Elementar und Sturm melden können, während die Hausverwaltung alle übrigen Schadenarten – wie etwa Haftpflichtschäden – erfasst. Damit jedes Unternehmen nur die für es vorgesehenen Gefahren sieht, lassen sich diese Berechtigungen individuell in der Verwaltung des jeweiligen Reparaturdienstleisters festlegen.

  1. Schritt: Navigieren Sie zur "Verwaltung"

  2. Schritt: Öffnen Sie das jeweilige Unternehmen

  3. Schritt: Wählen Sie alle Gefahren aus, zu denen das Unternehmen berechtigt ist Schäden zu melden

  4. Schritt: Speichern Sie die Änderungen

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