Im Portal können für die Unternehmenstypen Immobilienverwaltung und Reparaturdienstleister bestimmte versicherte Gefahren freigegeben werden.
Das bedeutet: Jedes Unternehmen kann nur Schäden zu den Gefahren melden, die ihm zugewiesen wurden.
Beispiel:
Ein Reparaturdienstleister soll nur Schäden zu den Gefahren Leitungswasser, Feuer, Elementar und Sturm melden können, während die Hausverwaltung alle übrigen Schadenarten – wie etwa Haftpflichtschäden – erfasst. Damit jedes Unternehmen nur die für es vorgesehenen Gefahren sieht, lassen sich diese Berechtigungen individuell in der Verwaltung des jeweiligen Reparaturdienstleisters festlegen.
Schritt: Navigieren Sie zur "Verwaltung"
Schritt: Öffnen Sie das jeweilige Unternehmen
Schritt: Wählen Sie alle Gefahren aus, zu denen das Unternehmen berechtigt ist Schäden zu melden
Schritt: Speichern Sie die Änderungen

